Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Siehe auch: Behandlung (Hauptartikel)
AFA-Algen | |
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Indikation | keine (ohne Arzneimittelzulassung) |
Wirksamkeit | unbelegt |
Wirkung | unbekannt / unspezifisch |
Unbedenklichkeit | Toxische Wirkungen möglich[1] |
AFA-Algen (Aphanizomenon flos-aquae), auch als Grüne Spanalgen bezeichnet, sind zu den Blaualgen gehörende Cyanobakterien, die als Arzneimittel nicht zugelassen sind. Gängige Handelsbezeichnungen für die meist in Pulver- oder Tablettenform vertriebenen Präparate sind Uralgen, AFA-Algen oder Bluegreen. AFA-Algen werden unter anderem als Alternativpräparat zu Methylphenidat zur Behandlung von ADHS beworben. Eine medizinische Wirksamkeit ist nicht nachgewiesen.
Im Rahmen einer Untersuchung von sechzehn als Nahrungsergänzung vertriebenen AFA-Produkten wurden in zehn Fällen bedenklich hohe Mengen Microcystin, einem starken Lebergift, festgestellt. Auch neurotoxische Nebenwirkungen sind möglich.[2] Eine im Jahr 2002 veröffentlichte Presseerklärung des BfArM und des BfR warnt vor dem Konsum von AFA-Algen.[3] Die Pressemitteilung beinhaltet Hinweise darüber, dass ein Nutzen durch die Einnahme AFA-Algen-haltiger Präparate nicht nachgewiesen und eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist.