Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Akupunktur | |
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Indikation | ADHS-Therapie (postuliert) |
Therapieform | symptomatisch |
Wirksamkeit | für vereinzelte Indikationen belegt; unbelegt für ADHS |
Wirkung | k.A. |
Die Akupunktur (lat.: acus = Nadel, punctio = das Stechen) ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Dabei wird davon ausgegangen, dass die Lebensenergie des Körpers (Qi) auf definierten Meridianen zirkuliert und einen steuernden Einfluss auf die Körperfunktionen hat. Durch Stiche auf Punkten, die auf den Meridianen liegen, sollen gestörte Energieflüsse ausgeglichen werden, da diese für Krankheiten verantwortlich sein sollen.
Die Studienlage zur Wirksamkeit der Akupunktur ist inkonsistent und für viele Indikationen mangelhaft. Zudem werden große Zahlen der vornehmlich chinesischen Akupunkturstudien, welche eine Wirksamkeit belegen sollen, aufgrund methodischer Mängel angezweifelt.[1] Für zahlreiche Beschwerden steht ein wissenschaftlich anerkannter Beleg für eine Wirksamkeit noch aus.[2]
Zumindest bei chronischen Rückenschmerzen, Schmerzen durch eine Kniegelenksarthrose sowie zur Prophylaxe von Migräneattacken konnte eine deutlich höhere Wirksamkeit als bei konventionellen westlichen Therapiemaßnahmen nachgewiesen werden. Allerdings konnten einige Studien zeigen, dass die sogenannte Scheinakupunktur, bei der beliebige Körperstellen gestochen werden, nicht weniger wirksam ist, als eine nach TCM-Regeln durchgeführte Akupunktur.[3][4][5] Die Akupunktur wird deshalb auch als Superplacebo bezeichnet.[6]
Akupunktur wird von einigen Anbietern der Heilmethode zur Behandlung von ADHS empfohlen. Die Studienlage zur Wirksamkeit auf die ADHS-Symptomatik ist jedoch marginal. Zumindest eine randomisierte, unverblindete koreanische Untersuchung aus dem Jahr 2011 weist auf eine placeboähnliche Wirksamkeit der Akupunkturbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS hin.[7]
Bei sachgemäßer Handhabung und Applikation sind Nebenwirkungen selten. Möglich sind aber:
Akupunktur-Leistungen können für die Indikationen chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie Kniegelenksarthrose seit Januar 2007 durch sämtliche gesetzliche Krankenkassen in Deutschland erstattet werden; eine Erstattung ist jedoch nur möglich, wenn die Akupunktur im Rahmen eines schmerztherapeutischen Gesamtkonzepts zur Anwendung kommt.
Für Akupunktur- oder Akupressur-Behandlungen von ADHS findet von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland keine Kostenübernahme statt.
Zahlreiche deutsche private Krankenversicherungen sowie die Postbeamtenkrankenkassen bezahlen Akupunkturleistungen zur Schmerzbehandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte. Nach Einzelfallentscheidungen werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen auch für weitere Indikationen übernommen.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen stellen in Deutschland ebenfalls eine Möglichkeit zur Kostenübernahme dar.
Akupunktur ist vor allem bei schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen keinesfalls als Monotherapie oder primäre Behandlungsmaßnahme indiziert. Die alleinige Anwendung von komplementärmedizinischen oder TCM-Maßnahmen kann gefährlich bis lebensbedrohlich sein, da nicht mit einer zuverlässigen Wirkung gerechnet werden kann.
Ähnlich verhält es sich bei einer stark ausgeprägten, behandlungsbedürftigen ADHS. Komplementärmedizinische Therapiemaßnahmen können zur Behandlung der schwer ausgeprägten ADHS bestenfalls unterstützend sein. Die Akupunktur stellt zur Therapie der ADHS als multikausales Störungsbild jedoch keine wirksame Behandlungsmaßnahme dar, sondern kann vielmehr optional als ein Therapiebaustein eines multimodalen Behandlungskonzepts ergänzend eingesetzt werden.