Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Als Biomarker werden in der Medizin biologische Merkmale bezeichnet, die auf krankhafte Prozesse im Körper hinweisen können. Dies können Moleküle (Enzyme, Hormone), Gene, Zellen, das Blutbild, Genprodukte oder Veränderungen biologischer Strukturen sein.[1]
Für ADHS sind bislang keine eindeutigen Biomarker identifiziert worden (2016). Als Gruppe zeigen Kinder mit ADHS zwar biologische Auffälligkeiten wie etwa verlangsamte EEG-Aktivitäten (erhöhtes Verhältnis von Theta/Beta-Wellen), ein vermindertes Hirngesamtvolumen, eine gewisse Verzögerung der Hirnreifung und bestimmte genetische Assoziationen, doch diese Befunde sind bisher noch nicht spezifisch und trennscharf genug, um sie zur Diagnostik im Einzelfall verwenden zu können.[2][3]