Mitführen und Einnahme von ADHS-Medikamenten auf Reisen (Schengenraum)
Der Artikel beschreibt die wichtigsten Regelungen für das Mitführen und die Einnahme von Betäubungsmitteln wie Methylphenidat und Lisdexamfetamin bei Reisen innerhalb des Schengenraums sowie die Zulässigkeit der Teilnahme am Straßenverkehr unter laufender ADHS-Medikation. Grundlage sind vor allem das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), nationale Betäubungsmittelgesetze und die Vorschriften zum Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen. [1][2]
Rechtsgrundlagen im Schengenraum
Die Schengen-Staaten haben sich verpflichtet, die UN-Einheitskonvention über Suchtstoffe (1961) und das Übereinkommen über psychotrope Substanzen (1971) in nationales Recht umzusetzen. Methylphenidat und Lisdexamfetamin gelten damit in allen Schengenstaaten als kontrollierte Substanzen (Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe) und unterliegen besonderen Vorschriften zu Verschreibung, Abgabe und Mitnahme auf Reisen. [3][4]
Artikel 75 SDÜ regelt speziell das Mitführen von Betäubungsmitteln durch Reisende zu medizinischen Zwecken. Demnach dürfen Bewohner eines Schengenstaates Betäubungsmittel, die ihnen ärztlich verordnet wurden, in der für die Dauer der Reise notwendigen Menge mitführen, wenn sie eine von der zuständigen Behörde beglaubigte Bescheinigung (sog. Schengen-Bescheinigung) mitführen. [5][6]
Stellung von Methylphenidat und Lisdexamfetamin
In den meisten Schengenstaaten ist Methylphenidat als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. In Deutschland ist es beispielsweise in Anlage III BtMG gelistet. [7] Lisdexamfetamin ist ein Prodrug von D-Amphetamin und wird rechtlich in der Regel in der Gruppe der Amphetamine geführt, ebenfalls in den nationalen Betäubungsmittelanhängen. [8]
Beide Substanzen unterliegen daher in allen Schengenstaaten strengen Verschreibungs- und Dokumentationspflichten. Für Reisende bedeutet dies, dass sie zwar mit gültigem Rezept und korrekter Bescheinigung eine bestimmte Reisedauer abdecken dürfen, ein „freies Mitführen“ ohne Nachweise aber nicht zulässig ist. [9]
Reisebestimmungen innerhalb des Schengenraums
Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ
Für Reisen zwischen Schengenstaaten gilt ein relativ einheitliches Verfahren:
- Für Betäubungsmittel (darunter Methylphenidat und Lisdexamfetamin) ist eine Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ erforderlich.
- Das Formular wird durch die behandelnde Ärztin ausgefüllt und von der zuständigen innerstaatlichen Gesundheitsbehörde beglaubigt (z. B. Landesgesundheitsamt in Deutschland, CAK in den Niederlanden, Gesundheitsamt in Österreich).
- Die Bescheinigung ist in der Regel für maximal 30 Tage gültig. Für längere Reisen sind mehrere, aufeinanderfolgende Bescheinigungen nötig.
- Üblicherweise ist eine Bescheinigung pro Wirkstoff erforderlich.
Dies ist in verschiedenen nationalen Hinweisen (z. B. BfArM Deutschland, Sozialministerium Österreich, Rijksoverheid/CAK Niederlande) übereinstimmend beschrieben. [10][11][12]
Drittstaaten und INCB-Empfehlungen
Für Reisen aus dem Schengenraum in Drittstaaten oder umgekehrt gelten die nationalen Regelungen des Ziel- und Transitlands. Der INCB unterhält eine Übersicht zu länderspezifischen Vorgaben für das Mitführen kontrollierter Medikamente, einschließlich Nachweisen, Höchstmengen und Meldepflichten. Diese Übersicht ist jedoch unvollständig und muss mit aktuellen Informationen der jeweiligen Botschaft ergänzt werden. [13][14]
Schengenstaaten und typische Regelungen
Die Schengenstaaten (Stand 2025) sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Bulgarien und Rumänien wenden den Schengen-Besitzstand seit 2024/2025 schrittweise vollständig an. [15][16]
Grundsätzlich akzeptieren alle Schengenstaaten die Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 für Bewohner eines Schengenstaates, die Betäubungsmittel wie Methylphenidat oder Lisdexamfetamin in der für bis zu 30 Tage benötigten Menge mitführen. Nationale Besonderheiten betreffen meist Höchstmengen, Form der Verschreibung (z. B. Sicherheitsrezepte) oder zusätzliche Informationspflichten. [17][18]
Autofahren unter Methylphenidat und Lisdexamfetamin
Das EU-Recht schreibt keine einheitlichen Grenzwerte für Drogen im Straßenverkehr vor. Die Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Modelle:
- Impairment-basierte Regelungen: strafbar ist das Fahren bei nachweisbarer Fahruntüchtigkeit aufgrund von Substanzen.
- Nulltoleranz-Regeln: jede nachweisbare Menge bestimmter Drogen im Blut oder Speichel gelten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
- Per-se-Grenzwerte: gesetzlich festgelegte Blutkonzentrationen für bestimmte Stoffe, analog zu Promillegrenzen für Alkohol.
Eine Übersicht der EU-Drogenagentur (EUDA, früher EMCDDA) zeigt, dass verschiedene EU-Staaten Mischformen nutzen und insbesondere für Amphetamine häufig sehr niedrige Grenzwerte im Bereich von 10–50 ng/ml Vollblut festgelegt wurden. [19][20]
Für ADHS-Medikation bedeutet dies:
- Methylphenidat ist in vielen Staaten nicht explizit in Drogenfahr-Paragrafen gelistet. Entscheidend ist die tatsächliche Fahruntüchtigkeit.
- Lisdexamfetamin wird im Blut als D-Amphetamin gemessen. Viele Staaten erfassen Amphetamin mit per-se-Grenzwerten oder Nulltoleranz. Ob und wie ärztlich verordneter Gebrauch hiervon ausgenommen wird, ist national verschieden.
Übersichtstabelle nach Schengenstaat
Die folgende Tabelle bietet einen vereinfachten Überblick. Sie ersetzt keine verbindliche Auskunft von Behörden oder Rechtsberatung. Die Einordnung der Fahrregeln folgt vor allem Sekundärquellen (EUDA, nationale Polizei- und Verkehrsseiten). Rechtliche Details können sich ändern und müssen vor Reisen überprüft werden. [21]
| Staat | Mitnahme von Methylphenidat / Lisdexamfetamin (Reise bis 30 Tage) | Autofahren unter ADHS-Medikation (typische Rechtslage) |
|---|---|---|
| Deutschland | Beide Wirkstoffe sind Betäubungsmittel nach BtMG. Mit Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ dürfen sie in der für die Reise erforderlichen Menge mitgeführt werden. | Methylphenidat ist nicht in der Stoffliste des § 24a StVG aufgeführt. Lisdexamfetamin erscheint als Amphetamin im Blut und unterliegt damit einem per-se-Grenzwert von 25 ng/ml Serum im Ordnungswidrigkeitenrecht. Bei bestimmungsgemäß verordneter Einnahme greift die sogenannte Medikamentenklausel; entscheidend bleibt die tatsächliche Fahrtüchtigkeit. [22] |
| Österreich | Methylphenidat und Lisdexamfetamin sind als Suchtmittel eingestuft. Für Reisen im Schengenraum ist die Schengen-Bescheinigung erforderlich. Zusätzlich gelten nationale Höchstmengen für mitgeführte Suchtmittel. | Drogendelikte im Straßenverkehr orientieren sich vor allem an Fahruntüchtigkeit und teils an Grenzwerten für bestimmte Substanzen. Therapeutische Einnahme von ADHS-Medikation ist grundsätzlich möglich, solange keine Beeinträchtigung der Fahreignung vorliegt. [23] |
| Schweiz | Schweiz als assoziierter Schengenstaat akzeptiert Schengen-Bescheinigungen für ärztlich verordnete Betäubungsmittel. Nationale Vorschriften zum Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sind einzuhalten. | Die Schweiz verwendet eine Kombination aus Grenzwerten und Beurteilung der Fahrfähigkeit für Drogen im Straßenverkehr. Verschriebene Stimulanzien können zulässig sein, sofern weder Missbrauch noch Fahruntüchtigkeit vorliegen. [24] |
| Niederlande | ADHS-Medikamente unterliegen der Opiumwet. Für Reisen in andere Schengenstaaten ist ein Schengen-Zertifikat erforderlich, das durch das CAK legalisiert wird. | ADHS-Medikation kann nach niederländischen Informationen die Fahrtüchtigkeit verbessern, darf aber bei starken Nebenwirkungen nicht eingenommen werden, wenn man fährt. Für Amphetamine existieren Grenzwerte im Straßenverkehr. Personen mit ADHS müssen dies bei der Führerscheinstelle (CBR) angeben; die Fahreignung wird individuell beurteilt. [25][26] |
| Belgien | Kontrollierte Substanzen müssen als Arzneimittel mit gültiger Verschreibung geführt werden. Für Betäubungsmittel wird innerhalb des Schengenraums die Schengen-Bescheinigung verwendet. | Belgien nutzt Grenzwerte für bestimmte Drogen im Straßenverkehr, kombiniert mit einer Beurteilung der Fahrfähigkeit. Verschriebene Stimulanzien sind nicht generell untersagt, dürfen aber nicht zu Fahruntüchtigkeit führen. [27][28] |
| Frankreich | Methylphenidat gilt als „stupéfiant“ und unterliegt strengen Verschreibungsregeln (Sicherheitsrezept, begrenzte Verordnungsdauer). Für Reisen aus anderen Schengenstaaten wird die Schengen-Bescheinigung anerkannt. | Frankreich nutzt feste Nachweis-Schwellen für bestimmte Drogen im Straßenverkehr. Amphetamine sind gelistet; Methylphenidat ist primär über die Fahruntüchtigkeit relevant. Eine ausdrückliche Ausnahmeregelung für ADHS-Medikation ist im Straßenverkehrsrecht nicht vorgesehen, ärztlich verordnete Therapie wird aber im Einzelfall berücksichtigt. [29][30] |
| Italien | ADHS-Stimulanzien sind als kontrollierte Substanzen eingestuft. Für Schengen-Reisen ist eine Schengen-Bescheinigung notwendig; bei Einreise aus Nicht-Schengenstaaten gelten zusätzlich italienische Zoll- und Gesundheitsvorschriften. | Italien verfolgt überwiegend ein impairment-basiertes Modell mit Drogen-Screening. Therapeutisch verordnete Stimulanzien sind nicht per se verboten, Fahruntüchtigkeit bleibt jedoch strafbar. [31] |
| Spanien | Stimulanzien für ADHS sind kontrolliert; für Schengen-Reisende ist die Schengen-Bescheinigung maßgeblich, ergänzt um Nachweise der Verschreibung. | Spanien verfolgt eine sehr strenge Linie bei Alkohol und illegalen Drogen im Straßenverkehr. Für illegale Drogen gilt de facto Nulltoleranz, es bestehen aber Ausnahmen für bestimmte Substitutionsmedikamente wie Methadon. Ärztlich verordnete ADHS-Medikation ist nicht ausdrücklich verboten, dennoch können positive Drogentests zu Verfahren führen, wenn der Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht. [32][33] |
| Portugal | Schengen-Bescheinigung ist für Betäubungsmittel erforderlich. Nationale Vorgaben zur Höchstmenge und Deklaration sind zu beachten. | Portugal nutzt ein System aus Grenzwerten und medizinischer Bewertung. Therapeutische Stimulanzien können zulässig sein, sofern keine Fahruntüchtigkeit vorliegt. [34][35] |
| Griechenland | Methylphenidat und Lisdexamfetamin werden als Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe behandelt. Für Schengen-Reisende ist die Schengen-Bescheinigung maßgeblich. | Griechenland hat strenge Regeln gegen Drogen im Straßenverkehr. Es gelten per-se-Elemente für bestimmte Substanzen; verschriebene Medikamente werden nur bei erhaltener Fahrtüchtigkeit toleriert. [36] |
| Kroatien | Seit 2023 Schengenstaat; Betäubungsmittel dürfen mit Schengen-Bescheinigung für bis zu 30 Tage mitgeführt werden. | Kroatien handhabt Drogen im Straßenverkehr streng. Für Stimulanzien sind Nulltoleranz oder sehr niedrige Grenzwerte üblich; ärztlich verordnete Einnahme schützt nur begrenzt vor Sanktionen, insbesondere bei auffälligem Fahrverhalten. |
| Polen | ADHS-Stimulanzien sind kontrollierte Substanzen. Schengen-Bescheinigung plus Rezept werden gefordert. | Nach Auswertung sekundärer Quellen gilt in Polen eine faktische Nulltoleranz für Amphetamine im Straßenverkehr. Therapeutische Stimulanzien werden rechtlich nicht klar privilegiert; jeder nachweisbare Amphetamin-Wert kann als Verstoß gewertet werden. Fahrten unter Lisdexamfetamin sind daher rechtlich besonders riskant. [37] |
| Tschechien | Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel. Nationale Höchstmengen und Kontrollen bei der Einreise möglich. | Sekundärliteratur berichtet über ein totales Fahrverbot für Stimulanzien: jede nachweisbare Menge Amphetamin wird als unzulässig bewertet, auch bei medizinischer Verordnung. ADHS-Patienten sollten hier nach Möglichkeit nicht unter Stimulanzien fahren. |
| Slowakei | Schengen-Bescheinigung erforderlich; nationale Betäubungsmittelvorschriften sind einzuhalten. | Laut Sekundärquellen besteht eine Nulltoleranz für Amphetamine im Straßenverkehr, ohne klare Ausnahme für ADHS-Medikation. Lisdexamfetamin kann daher bereits in therapeutischer Dosis zu rechtlichen Problemen führen. [38] |
| Slowenien | Betäubungsmittel dürfen mit Schengen-Bescheinigung mitgeführt werden. | Auch Slowenien wird in Sekundärquellen als Staat mit Nulltoleranz für Stimulanzien im Straßenverkehr beschrieben. Therapeutische Einnahme bietet nur eingeschränkten Schutz. |
| Estland | Schengen-Bescheinigung plus Rezept erforderlich. | Estland hat ein sehr strenges Nulltoleranz-System für Drogen im Straßenverkehr. Sekundärquellen berichten von einem faktischen Totalverbot für Fahren unter Stimulanzien; jede nachweisbare Amphetamin-Konzentration wird sanktioniert, unabhängig von einer Verschreibung. [39] |
| Lettland | Betäubungsmittel nur mit Schengen-Bescheinigung und Nachweis der ärztlichen Verordnung. | Drogen im Straßenverkehr werden streng verfolgt. Es gibt Hinweise auf ein Nulltoleranz-ähnliches System für bestimmte Substanzen; ärztlich verordnete Stimulanzien sollten nur bei gesicherter Rechtlage und nach Rücksprache mit der Führerscheinbehörde mit Fahren kombiniert werden. [40] |
| Litauen | Schengen-Bescheinigung notwendig; nationale Regelungen zu kontrollierten Substanzen sind zu beachten. | Auch hier werden Drogen im Straßenverkehr überwiegend mit Nulltoleranz oder sehr niedrigen Grenzwerten behandelt. Therapeutische Stimulanzien sind rechtlich nicht klar privilegiert. [41] |
| Ungarn | Mitführen von Betäubungsmitteln nur mit Schengen-Bescheinigung. | Ungarn verfolgt eine strikte Drogenpolitik im Straßenverkehr. Amphetamine unterliegen Nulltoleranz oder sehr niedrigen Grenzwerten; ärztliche Verschreibung schützt nicht automatisch vor Sanktionen. [42] |
| Finnland | Betäubungsmittel erfordern Schengen-Bescheinigung. Nationale Informationen betonen, dass Mitführen und Einnahme nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung zulässig sind. | Finnland wendet eine gesetzliche Nulltoleranz für Drogen im Straßenverkehr an. Verschreibungspflichtige Medikamente bilden eine Ausnahme, solange sie bestimmungsgemäß eingenommen werden und die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen. [43][44] |
| Schweden | Schengen-Bescheinigung für Betäubungsmittel. Nationale Vorschriften zum Mitführen sind zu beachten. | Schweden hat eine sehr niedrige Alkoholgrenze und ein strenges System für Drogen im Straßenverkehr. Gleichzeitig besteht eine Ausnahmeregelung für korrekt verschriebene Medikamente, sofern die Fahrtüchtigkeit erhalten ist. [45][46] |
| Dänemark | Betäubungsmittel dürfen mit Schengen-Bescheinigung mitgeführt werden. Nationale Listen definieren gefährliche Arzneimittel. | Dänemark nutzt feste Konzentrationsgrenzwerte für viele Drogen im Blut, darunter Methylamphetamin und weitere Amphetamine. Überschreitungen dieser Grenzwerte führen zu Sanktionen; bei verschriebenen Arzneimitteln wird die Situation individuell beurteilt, Fahruntüchtigkeit bleibt in jedem Fall verboten. [47][48] |
| Norwegen | Assoziierter Schengenstaat; Schengen-Bescheinigung wird akzeptiert. Zusätzlich können norwegische Zollbehörden Nachweise über die medizinische Indikation verlangen. | Norwegen nutzt ein gestuftes per-se-System mit mehreren Grenzwerten für viele Drogen, einschließlich Amphetamin. Therapeutische Anwendung kann zulässig sein; Studien zeigen kein erhöhtes Verhaftungsrisiko bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, dennoch ist die rechtliche Situation komplex. [49][50] |
| Island | Island folgt den Schengen-Regeln; Betäubungsmittel dürfen mit Schengen-Bescheinigung mitgeführt werden. | Island wendet vergleichbare Grundsätze wie andere nordische Staaten an, mit strengen Regeln zu Drogen im Straßenverkehr. Therapeutische Stimulanzien sind nicht generell verboten, Fahruntüchtigkeit bleibt entscheidend. [51] |
| Liechtenstein | Als Schengen-Mitglied und Zollverbund mit der Schweiz übernimmt Liechtenstein die Schengen-Bescheinigung und Schweizer Betäubungsmittelregeln. | Straßenverkehrsrecht orientiert sich weitgehend an der Schweiz. Verschreibungspflichtige ADHS-Medikamente sind bei erhaltener Fahrfähigkeit zulässig. [52] |
| Luxemburg | Betäubungsmittel nur mit Schengen-Bescheinigung und Rezept. | Luxemburg nutzt gemischte Modelle aus Grenzwerten und Fahrfähigkeits-Beurteilung. Verschriebenes Methylphenidat ist nicht per se verboten, darf aber nicht zur Fahruntüchtigkeit führen. [53] |
| Malta | Mitführen von Betäubungsmitteln im Schengenraum mit Schengen-Bescheinigung möglich; nationale Zoll- und Gesundheitsvorschriften sind zu beachten. | Es gelten strenge Regeln für Drogen im Straßenverkehr, primär mit Fokus auf illegale Substanzen. Informationen zur expliziten Behandlung von ADHS-Medikation sind begrenzt; in der Praxis dürfte die Fahrfähigkeit im Vordergrund stehen. [54] |
| Bulgarien | Seit 2024/2025 voll in Schengen integriert. Nationale Behörden orientieren sich am Art.-75-Modell; Schengen-Bescheinigung wird für Betäubungsmittel erwartet. | Bulgarien verfolgt eine restriktive Drogenpolitik im Straßenverkehr. Für Amphetamine sind sehr niedrige Grenzwerte oder Nulltoleranz wahrscheinlich; zuverlässige, ADHS-spezifische Informationen liegen nur begrenzt vor. [55][56] |
| Rumänien | Ebenfalls neuer Schengenstaat. Für Betäubungsmittel wird im Regelfall die Schengen-Bescheinigung verlangt; nähere Umsetzung ist im Aufbau. | Rumänien nutzt strenge Verkehrssicherheitsregeln; positive Drogentests können schnell zu Sanktionen führen. Spezifische Ausnahmen für ADHS-Medikation sind öffentlich kaum dokumentiert, daher ist besondere Vorsicht angezeigt. [57][58] |
Praktische Empfehlungen für ADHS-Betroffene
Medikamente immer in Originalverpackung mitführen, zusammen mit Rezept und – innerhalb des Schengenraums – Schengen-Bescheinigung. [59][60]
Vor jeder Reise aktuelle Informationen der zuständigen nationalen Behörden oder der Botschaft einholen, insbesondere zu Höchstmengen und Meldepflichten. [61]
Beim Autofahren unter ADHS-Medikation:
- nur fahren, wenn keine Nebenwirkungen wie Schwindel, Unruhe, Sehstörungen oder starke Schlaflosigkeit bestehen
- in Ländern mit Nulltoleranz oder unklarer Rechtslage ggf. ganz auf das Fahren unter Stimulanzien verzichten
- ärztliche Bestätigung über Diagnose, Medikation und Dosierung mitführen
Da Rechtslage und Grenzwerte sich häufig ändern und die Durchsetzungspraxis von Land zu Land stark variiert, muss jede Reise individuell mit offiziellen Quellen abgeglichen werden.
Materialien
- Patientenvordruck für Schengenländer mit 30 Tagen Gültigkeit. ADHS-Ausweis.de.
- Patientenvordruck international. ADHS-Ausweis.de
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Schengener Durchführungsübereinkommen, insbesondere Art. 71–76. Deutscher Text über EUR-Lex abrufbar. https://eur-lex.europa.eu
- ↑ International Narcotics Control Board (INCB): Country assessment – national regulations regarding travelers carrying medicines. https://www.incb.org
- ↑ UN Single Convention on Narcotic Drugs (1961) und Convention on Psychotropic Substances (1971). United Nations Treaty Collection. https://treaties.un.org
- ↑ Beispiel Deutschland: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG), Anlagen II und III. https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981
- ↑ Schengener Durchführungsübereinkommen, Art. 75: Mitführung von Betäubungsmitteln durch Reisende. Text über EUR-Lex abrufbar. https://eur-lex.europa.eu
- ↑ Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Hinweise für Patienten zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung bei Auslandsreisen. https://www.bfarm.de
- ↑ BtMG Anlage III, Eintrag „Methylphenidat“. https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981
- ↑ European Medicines Agency: Elvanse/Vyvanse – Assessment reports und Produktinformation. https://www.ema.europa.eu
- ↑ BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln; Informationen zu Schengen-Bescheinigung und INCB-Bescheinigung. https://www.bfarm.de
- ↑ BfArM: Hinweise für Patienten zum Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen (Schengen-Bescheinigung, max. 30 Tage). https://www.bfarm.de
- ↑ Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (AT): Reisen mit Suchtmitteln (Schengen-Bescheinigung, nationale Mengenbeschränkungen). https://www.sozialministerium.at
- ↑ Government of the Netherlands: Can I take my medication abroad? (Opiumwet-Arzneimittel, Schengen certificate, Gültigkeit 30 Tage). https://www.government.nl
- ↑ International Narcotics Control Board (INCB): Country assessment – national regulations regarding travelers carrying medicines. https://www.incb.org
- ↑ Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Traveling with Prescription Medicines – Travelers’ Health. https://wwwnc.cdc.gov
- ↑ European Commission: Schengen area – list of countries and recent enlargements. https://home-affairs.ec.europa.eu
- ↑ ADxS.org: Taking stimulants abroad – Schengen countries list und Anwendung der Schengen-Bescheinigung. https://www.adxs.org
- ↑ BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln – Schengen-Bescheinigung und nationale Besonderheiten. https://www.bfarm.de
- ↑ CAK (NL): Procedures for Schengen certificates and medical certificates per country. https://www.hetcak.nl
- ↑ EU Drugs Agency (EUDA): Legal approaches to drugs and driving – topic overview. https://www.euda.europa.eu
- ↑ Gjerde H. et al. (2023): Legal limits for driving under the influence of illicit drugs. Forensic Science International: Reports, 6, 100326. https://doi.org/10.1016/j.fsir.2023.100326
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 – 4 StR 415/16 (Amphetamin-Grenzwert). https://juris.bundesgerichtshof.de
- ↑ BMASGK: Reisen mit Suchtmitteln. https://www.sozialministerium.at
- ↑ Bundesamt für Gesundheit BAG: Betäubungsmittel und Reisen. https://www.bag.admin.ch
- ↑ Rijksoverheid: Can I take my medication abroad? https://www.government.nl
- ↑ Trimbos-Instituut: ADHD-medicatie en rijden in het verkeer. https://www.drugsinfo.nl
- ↑ Federal Agency for Medicines and Health Products (FAMHP): Travelling with medicines. https://www.famhp.be
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ ANSM: Ritaline – notice et conditions de prescription. https://ansm.sante.fr
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ Ministero della Salute: Medicinali stupefacenti – informazioni per viaggiatori. https://www.salute.gov.it
- ↑ European Transport Safety Council (ETSC): Spain takes bold steps to tackle drink-driving (inkl. Hinweis auf Drogenpolitik). https://etsc.eu
- ↑ New Traffic Law approved in Spain – Iberian Claims. https://www.iberianclaims.com
- ↑ INCB country assessment Portugal. https://www.incb.org
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Greece. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Poland. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Slovakia. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Estonia. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Länderprofil Latvia – drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Länderprofil Lithuania – drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Hungary. https://www.euda.europa.eu
- ↑ Liikenneturva: Drugs in traffic – zero tolerance with exception for prescribed medicines. https://www.liikenneturva.fi
- ↑ Finnish Police: Police will do more narcotics testing in traffic. https://poliisi.fi
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Sweden. https://www.euda.europa.eu
- ↑ Informationsseiten der schwedischen Behörden zu „narkotika i trafiken“. Transportstyrelsen/Polisen. https://www.transportstyrelsen.se
- ↑ European Commission: Road rules and safety – Denmark (Drug limits). https://europa.eu/youreurope
- ↑ Andreasen MF et al. (2011): Prevalence of licit and illicit drugs in whole blood among Danish drivers. Poster TIAFT 2011. https://pure.au.dk
- ↑ Norwegian Ministry of Transport: Driving under the influence of non-alcohol drugs – legislative limits. https://www.regjeringen.no
- ↑ Christophersen AS et al. (2020): No increased risk for arrest during therapeutic use in Norway. Traffic Injury Prevention. https://doi.org/10.1080/15389588.2020.1724977
- ↑ EUDA: Country report Iceland – drug policy and traffic. https://www.euda.europa.eu
- ↑ Liechtensteinisches Amt für Gesundheit: Suchtmittel und Reisen. https://www.llv.li
- ↑ EUDA: Country report Luxembourg – drugs and driving. https://www.euda.europa.eu
- ↑ INCB Country assessment Malta. https://www.incb.org
- ↑ EU-Pressemitteilung zu Bulgariens Beitritt zum Schengenraum. https://ec.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Bulgaria. https://www.euda.europa.eu
- ↑ EU-Pressemitteilungen zu Rumäniens Schengenbeitritt. https://ec.europa.eu
- ↑ EUDA: Legal approaches to drugs and driving – Romania. https://www.euda.europa.eu
- ↑ BfArM: Hinweise zum Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen. https://www.bfarm.de
- ↑ Government of the Netherlands: Can I take my medication abroad? https://www.government.nl
- ↑ INCB: Country assessment – travelers carrying medicines. https://www.incb.org