Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Ginkgo biloba (EGb 761) | |
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Indikation | ADHS-Therapie |
Therapieform | symptomatisch |
Wirksamkeit | unzureichend belegt[1] |
Wirkung | k.A. |
Weiterführende Infos | Medikamente |
Als Ginkgo oder Gingko biloba wird eine in China heimische Baumart bezeichnet, dessen Spezialextrakte unter anderem als sogenannte Antidementiva medizinisch Anwendung finden. Dabei werden die Spezialextrakte an den erwünschten Wirkstoffen, darunter Ginkgolide und Tercenplactone, angereichert und an den unerwünschten Stoffen (vor allem Ginkgolsäure) abgereichert.
Die klinische Studienlage zu Ginkgopräparaten ist aktuell mit 40 Untersuchungen relativ dünn, zumal nur wenige die Richtlinien für hochwertige klinische Prüfungen erfüllen. Zudem sind die Studienergebnisse insgesamt inkonsistent. So fanden einige Studien bedeutsame Vorteile der Therapie, während andere keine Placebo-überlegenen Vorteile feststellen konnten.[2]
Ginkgo biloba-Extrakte werden nach der Kommission E[3] vor allem zur symptomatischen Behandlung hirnorganisch bedingter Leistungsstörungen (Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen) sowie zur symptomatischen Behandlung arterieller Durchblutungsstörungen angewendet.
Als unerwünschte Wirkungen können seltener Magen-Darm-Beschwerden, allergische Hautreaktionen sowie Kopfschmerzen auftreten. Bei Kombination mit Gerinnungshemmern sowie bei einer vererbten oder erworbenen Gerinnungsstörung besteht möglicherweise eine erhöhte Blutungsgefahr.[4]
Eine Arbeitsgruppe der Universität Tübingen prüfte in einer kleinen, unverblindeten Untersuchung an 20 Kindern die Wirksamkeit des Ginkgo biloba-Extrakts EGb 761.[5] Nach der Gabe von EGb 761 (Maximaldosis 240 mg täglich) kam es nach CPT-Ergebnissen zu einer möglichen Verbesserung der ADHS-Kernsymptomatik. Nach Schlussfolgerung der Autoren (Rothenberger et al.) könnte EGb 761 mit entsprechender Dosis eine verträgliche und klinisch wirksame alternative Behandlungsmöglichkeit für Kinder mit ADHS darstellen. Es sind allerdings weitere Studien erforderlich, um diese vorläufigen Befunde zu stützen.[6]