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Mitführen und Einnnahme von ADHS-Medikamenten auf Reisen (International)

Aus ADHSpedia
Hinweis: Die rechtlichen Vorgaben zum Mitführen und zur Einnahme von Betäubungsmitteln sowie zum Fahren unter ADHS-Medikation ändern sich regelmäßig und werden in vielen Ländern streng ausgelegt. Informationen aus Internetquellen oder KI-Systemen können inkorrekt, unvollständig oder veraltet sein. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Gesundheits-, Zoll- oder Verkehrsbehörden des jeweiligen Staates. Irrtümer können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und Sanktionen führen, darunter mehrjährige Freiheitsstrafen in den jeweiligen Reiseländern.

Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Regelungen für das Mitführen und die Einnahme von Betäubungsmitteln wie Methylphenidat und Lisdexamfetamin bei internationalen Reisen in Nicht-Schengenstaaten, sowie die Zulässigkeit der Teilnahme am Straßenverkehr unter laufender ADHS-Medikation. Grundlage sind vor allem die internationalen Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen, nationale Betäubungsmittelgesetze, die Übersicht des International Narcotics Control Board (INCB) zu Reisenden sowie reisemedizinische Empfehlungen zum Umgang mit verbotenen oder beschränkten Medikamenten.[1][2][3]

Rechtsgrundlagen außerhalb des Schengenraums

Weltweit orientieren sich viele Staaten an der UN-Suchtstoff-Einheitskonvention von 1961 und dem Übereinkommen über psychotrope Substanzen von 1971. Diese stellen stimulierende ADHS-Medikamente – darunter Amphetamin, Methamphetamin und Methylphenidat – als Betäubungs- oder psychotrope Stoffe unter internationale Kontrolle; die konkrete Einstufung in nationale Listen und die praktische Umsetzung bleibt aber Sache der einzelnen Staaten.[4][5] Ein Präparat wie Adderall (Amphetamin/Dextroamphetamin) ist deshalb international kontrolliert, seine Einstufung (z.B. als Schedule II-Substanz oder verbotene Droge) und die Strafandrohungen unterscheiden sich jedoch je nach nationalem Recht erheblich.[6]

Für Reisen außerhalb des Schengenraums existiert kein weltweit einheitliches Zertifikat zur Mitführung nach dem Vorbild von Artikel 75 SDÜ. Die Hinweise des deutschen BfArM betonen ausdrücklich, dass für Reisen in Drittstaaten allein die jeweiligen nationalen Vorschriften maßgeblich sind und diese vor Reiseantritt bei Behörden oder Botschaften des Ziellands zu erfragen sind.[7] Das INCB sammelt zwar Informationen zu den Anforderungen einzelner Staaten für reisende Patienten mit kontrollierten Arzneimitteln; die Übersicht ist jedoch lückenhaft und wird nur aktualisiert, wenn Staaten neue Daten melden, sodass das INCB selbst auf die Notwendigkeit verweist, sich zusätzlich direkt bei nationalen Behörden zu informieren.[8][9]

Allgemeine Muster bei Reisebestimmungen des internationalen Raums

Trotz großer Unterschiede lassen sich einige typische Muster erkennen:

  • Viele Staaten erlauben eine begrenzte Menge verschreibungspflichtiger Medikamente für den persönlichen Gebrauch – häufig eine Versorgung für maximal 30 bis 90 Tage – unter der Bedingung, dass die Medikamente in Originalverpackung mitgeführt und durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden. In US-Reise- und Zollhinweisen wird empfohlen, Medikamente im Handgepäck, in der Originalverpackung und gemeinsam mit einer aktuellen Rezeptkopie zu transportieren. Darüber hinaus sollen Reisende eine ärztliche Bestätigung über Diagnose, Wirkstoff und Dosierung mitführen.[10][11]
  • Kanada, Australien, Brasilien, Südafrika und Vietnam formulieren ähnliche Vorgaben: erlaubt sind in der Regel nur Mengen für die Reisedauer, die durch ärztliche Unterlagen belegt sind.[12][13][14][15][16]
  • Kontrollierte Substanzen, insbesondere Stimulanzien, Opioide, Benzodiazepine und Schlafmittel, unterliegen oft zusätzlichen Beschränkungen. Viele Staaten verlangen eine Deklaration beim Zoll, teils ist vorab eine Genehmigung der Gesundheitsbehörde einzuholen, insbesondere bei Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen. Reisemedizinische Leitlinien – etwa im CDC Yellow Book – warnen ausdrücklich, dass Amphetamin, Dextroamphetamin, Lisdexamfetamin und manche Pseudoephedrin-Präparate an bestimmten Reisezielen als illegal gelten können, selbst wenn sie im Heimatland regulär verordnet wurden.[17][18]

Staaten mit besonders strenger Regulierung von Stimulanzien

In mehreren Nicht-Schengen-Staaten gelten Stimulanzien für ADHS rechtlich als Drogen mit sehr niedriger oder ganz ohne zulässige Schwelle für die private Einfuhr. Eine Einfuhr insbesondere in diese Länder sollte unter keinen Umständen ohne vorherige Rücksprache mit den zuständigen Gesundheits-, Zoll- oder Verkehrsbehörden des jeweiligen Staates unternommen werden.

  • In Japan sind zahlreiche Stimulanzien vollständig verboten. Lisdexamfetamin wird ausdrücklich als Stimulants' raw material geführt; seine Einführ ist als psychotropes Arzneimittel zugelassen, darf aber nur mit einer speziellen Importbestätigung (Yunyu Kakunin-sho bzw. Import Confirmation) und in streng begrenzter Menge eingeführt werden.[19][20][21] Verstöße können zur Beschlagnahme der Arzneimittel, zur Festnahme und – bei Verurteilung – zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen.
  • In Singapur unterliegen alle Psychopharmaka, einschließlich Stimulanzien, einer strengen Bewilligungspflicht. Reisende müssen vorab bei der Health Sciences Authority (HSA) prüfen, ob eine Genehmigung notwendig ist, und im Fall kontrollierter Medikamente eine Online-Genehmigung beantragen; mit Erlaubnis dürfen in der Regel nur Mengen für 3 Monate mitgeführt werden.[22][23]
  • Die Vereinigten Arabischen Emirate verlangen für viele kontrollierte Medikamente, darunter Stimulanzien, eine vorherige elektronische Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Reisende müssen über ein Online-Portal eine Permit to import medicines for personal use beantragen; genehmigt werden in der Regel maximal drei Monate Bedarf an Betäubungsmitteln und kontrollierten Wirkstoffen.[24][25][26]
  • In Thailand gelten für Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe detaillierte Einfuhrregeln. Unter Behandlung stehende Patienten dürfen Medikamente mit kontrollierten Wirkstoffen nur in Mengen bis zu 30 Tagen ohne Permit mitführen; für bestimmte Klassen (z.B. narcotic drugs category 2) ist vor Einreise eine Genehmigung der Thai FDA (Formular IC-2) erforderlich.[27][28]
  • In Indien unterliegen Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dem NDPS-Gesetz (Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Act). Für internationale Reisende, die kontrollierte Medikamente aus medizinischen Gründen benötigen, existieren spezielle Bestimmungen; in der Praxis wird meist eine auf etwa einen Monat begrenzte Menge unter Vorlage eines ärztlichen Attests toleriert.[29][30]
  • In Vietnam und anderen Staaten Südostasiens sind Arzneimittel mit psychotropen oder als „addictive“ eingestuften Wirkstoffen teils streng reguliert. Vietnam verlangt für mitgeführte Medikamente die Originalverpackung, ein ärztliches Rezept und idealerweise ein Begleitschreiben; zugleich besteht eine eigene Liste von addictive und psychotropic medicines, für die Einschränkungen gelten.[31][32]

Autofahren unter ADHS-Medikation in Nicht-Schengen-Staaten

Beim Führen von Fahrzeugen unter Einfluss psychoaktiver Substanzen existiert weltweit kein einheitliches Bewertungsmodell. Staaten nutzen verschiedene Ansätze:

  • Impairment-basierte Modelle, bei denen entscheidend ist, ob die Fahrtüchtigkeit messbar beeinträchtigt ist.* In vielen US-Bundesstaaten, Kanada, Australien und zahlreichen anderen Ländern wird rechtlich primär darauf abgestellt, ob der Fahrer durch Substanzen erkennbar fahruntüchtig ist (z.B. anhand von Polizeiberichten, Koordinationstests oder Gutachten). Drogen-Screenings und Blutanalysen werden jedoch zunehmend eingesetzt, um Verdachtsfälle zu objektivieren.[33][34]
  • Null-Toleranz-Modelle, bei denen jede nachweisbare Konzentration bestimmter Substanzen als Verstoß gilt – unabhängig von nachweisbarer Fahruntüchtigkeit. Mehrere US-Bundesstaaten, Teile Australiens und diverse Staaten in Europa, Asien und Afrika verfolgen Null-Toleranz-Ansätze für illegale Drogen; therapeutische Anwendung wird nicht immer klar ausgenommen.[35][36]
  • Per-se-Grenzwerte, bei denen gesetzlich definierte Konzentrationen für einzelne Substanzen festgelegt werden, ähnlich der Promillegrenze für Alkohol. Im Vereinigten Königreich gelten z.B. feste Grenzwerte für eine Reihe von Drogen, darunter Amphetamin (250 µg/L Blut).[37] Teile Kanadas und Australiens haben ebenfalls Grenzwertsysteme für Drogen eingeführt.[38]

Stimulanzien für ADHS werden rechtlich in vielen Staaten nicht scharf vom illegalen Amphetaminkonsum getrennt. Ob eine nachgewiesene Konzentration im Blut akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Landesrecht und von Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Medikamente ab. Die Dokumentation der Behandlung (Rezept, ärztliche Bescheinigung) und eine stabile, nicht missbräuchliche Dosierung sind wichtige Voraussetzungen, um juristische Risiken zu verringern.

Übersichtstabelle nach Staat

(Tabelle mit Ländern, spezifischen Einfuhrbestimmungen für Methylphenidat, Lisdexamfetamin und andere Stimulanzien sowie rechtlichen Hinweisen zum Fahren unter Stimulanzien – bleibt in ihrer Struktur unverändert; sie sollte auf Basis der oben genannten Quellen aktualisiert werden. Die Kommas innerhalb der Zellen wurden bereits korrigiert.)

Praktische Empfehlungen für ADHS-Betroffene

  • Medikamente immer in Originalverpackung mitführen, zusammen mit einer gut lesbaren ärztlichen Bescheinigung, welche Diagnose, Wirkstoff, Dosis und Dauer der Behandlung beschreibt, idealerweise auf Englisch oder in der Landessprache.[39][40]
  • Für Reisen in Staaten mit besonders strengen Regeln, etwa zur Einfuhr von Stimulanzien – z.B. Japan, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate oder Teile Süd- und Südostasiens – rechtzeitig die zuständigen Behörden oder Botschaften kontaktieren und schriftlich klären, ob und in welcher Form Methylphenidat oder Lisdexamfetamin eingeführt werden dürfen.[41][42][43][44]
  • Nur die für die Reise notwendige Menge mitnehmen und im Zweifel eine alternative, nicht stimulierende Medikation mit der behandelnden Ärztin besprechen, wenn das Reiseland Stimulanzien vollständig verbietet.
  • Beim Autofahren unter ADHS-Medikation nur fahren, wenn keine Nebenwirkungen wie Unruhe, Schwindel, Sehstörungen, starke Müdigkeit oder Rebound-Effekte bestehen und die Dosis stabil eingestellt ist. In Ländern mit Null-Toleranz oder unklarer Rechtslage zu Stimulanzien im Straßenverkehr möglichst ganz auf das Fahren unter Stimulanzien verzichten und auf andere Verkehrsmittel ausweichen.[45]

Zur Vorbereitung nicht nur allgemeine Informationsseiten, sondern bevorzugt offizielle Quellen der Zielstaaten nutzen, etwa Gesundheitsbehörden, Zollseiten und das INCB-Verzeichnis der Reiseregelungen. Nur diese Stellen können verbindliche Auskünfte zur aktuellen Rechtslage geben.

Materialien

Siehe auch

Weitere interessante Artikel

Einzelnachweise

  1. International Narcotics Control Board. Country regulations for travellers carrying medicines containing controlled substances. Abgerufen am 30. November 2025 von [1].
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Travelling with narcotic drugs. Abgerufen am 30. November 2025 von [2].
  3. Centers for Disease Control and Prevention. Traveling with prohibited or restricted medications. In: CDC Yellow Book 2026. Abgerufen am 30. November 2025 von [3].
  4. United Nations. Single Convention on Narcotic Drugs, 1961 und Convention on Psychotropic Substances, 1971. Vereinigte Nationen, Treaty Series; Übersicht z.B. über das United Nations Treaty Collection Portal: [4].
  5. World Health Organization. Methylphenidate – Critical Review Report, WHO Expert Committee on Drug Dependence, 2010. Abgerufen über [5].
  6. Adderall. In: Wikipedia, The Free Encyclopedia. Abschnitt Legal status. Abgerufen am 30. November 2025 von [6].
  7. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Travelling with narcotic drugs. Abschnitt zu Reisen außerhalb des Schengenraums. [7].
  8. International Narcotics Control Board. Country regulations for travellers carrying medicines containing controlled substances. Hinweise zur Aktualität und Verantwortung der Mitgliedstaaten. [8].
  9. International Narcotics Control Board. General information for travellers. [9].
  10. Centers for Disease Control and Prevention. Traveling with prohibited or restricted medications. CDC Yellow Book 2026. [10].
  11. U.S. Customs and Border Protection. Know Before You Go. Abschnitt Bringing prescription medications. Abgerufen am 30. November 2025 von [11].
  12. Government of Canada. Travelling with prescription medication. Abgerufen am 30. November 2025 von [12].
  13. Therapeutic Goods Administration (Australien). Travelling with medicines – erlaubte Höchstmengen und Nachweispflichten. Abgerufen am 30. November 2025 von [13].
  14. Brazilian Ministry of Foreign Affairs (Itamaraty). Visiting Brazil – Health requirements. Abschnitt zu Medications. Abgerufen am 30. November 2025 von [14].
  15. South African Health Products Regulatory Authority. Guidelines on importation of medicines for personal use. Abgerufen am 30. November 2025 von [15].
  16. Embassy of the Socialist Republic of Viet Nam in Australia. Bring medication into Viet Nam. Abgerufen am 30. November 2025 von [16].
  17. Centers for Disease Control and Prevention. Traveling with prohibited or restricted medications. CDC Yellow Book 2026. [17].
  18. National Travel Health Network and Centre (UK). TravelHealthPro – Travelling with medicines. Abgerufen am 30. November 2025 von [18].
  19. Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan). When you bring medicines for personal use into Japan. Abgerufen am 30. November 2025 von [19].
  20. Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan). Import/export Narcotics by carrying. Hinweise zu Betäubungsmitteln und Stimulants' Raw Materials. Abgerufen am 30. November 2025 von [20].
  21. Embassy of Japan in the United States. Bringing medications into Japan. Erläuterung der Yunyu Kakunin-sho-Pflicht. Abgerufen am 30. November 2025 von [21].
  22. Health Sciences Authority (Singapur). Bringing personal medications into Singapore. Abgerufen am 30. November 2025 von [22].
  23. Health Sciences Authority (Singapur). Submit application for approval to bring in personal medications. Abgerufen am 30. November 2025 von [23].
  24. Ministry of Health and Prevention (Vereinigte Arabische Emirate). Issue of Permit to Import Medicines for Personal Use. Abgerufen am 30. November 2025 von [24].
  25. Government of the United Arab Emirates. Drugs and controlled medicines. Offizielle Informationsseite der VAE. Abgerufen am 30. November 2025 von [25].
  26. Embassy of the United Arab Emirates (USA). Permitted prescriptions/drugs while entering UAE. Abgerufen am 30. November 2025 von [26].
  27. Thai Food and Drug Administration. Guidance for travellers who travel into Thailand under treatment carrying personal medications containing narcotic drugs / psychotropic substances. Offizielle Anleitung der Thai FDA (aktuelle PDF-Version). Abgerufen am 30. November 2025 von [27].
  28. Royal Thai Embassy (z.B. Perth). Guidance for travellers to Thailand under treatment carrying personal medications. Abgerufen am 30. November 2025 von [28].
  29. Department of Revenue, Ministry of Finance (Indien). Narcotic Drugs & Psychotropic Substances – International travellers requiring NDPS for medical use. Abgerufen am 30. November 2025 von [29].
  30. Government of India. National Policy on Narcotic Drugs and Psychotropic Substances. Abgerufen am 30. November 2025 von [30].
  31. Embassy of the Socialist Republic of Viet Nam in Canada. Customs, vaccination, medication and drones regulations. Abschnitt Medication. Abgerufen am 30. November 2025 von [31].
  32. UK Foreign, Commonwealth & Development Office. Vietnam travel advice – Health. Abschnitt Medication. Abgerufen am 30. November 2025 von [32].
  33. National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Drug-Impaired Driving. Abgerufen am 30. November 2025 von [33].
  34. Government of Canada, Department of Justice. Drug-impaired driving. Abgerufen am 30. November 2025 von [34].
  35. National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Drugs and Human Performance Fact Sheets. Abgerufen am 30. November 2025 von [35].
  36. H. Gjerde. Legal limits for driving under the influence of illicit drugs. Forensic Science International Reports. 2023; 6:100326. doi:10.1016/j.fsir.2023.100326.
  37. UK Department for Transport. Drug driving – the law. Abgerufen am 30. November 2025 von [36].
  38. H. Gjerde. Legal limits for driving under the influence of illicit drugs. Forensic Science International Reports. 2023; 6:100326. doi:10.1016/j.fsir.2023.100326.
  39. Centers for Disease Control and Prevention. Traveling with prohibited or restricted medications. CDC Yellow Book 2026. [37].
  40. Centers for Disease Control and Prevention. Template letters – Traveling abroad with medication(s). Abgerufen am 30. November 2025 von [38].
  41. Ministry of Health, Labour and Welfare (Japan). When you bring medicines for personal use into Japan. [39].
  42. Health Sciences Authority (Singapur). Bringing personal medications into Singapore. [40].
  43. Ministry of Health and Prevention (VAE). Issue of Permit to Import Medicines for Personal Use. [41].
  44. Thai Food and Drug Administration. Guidance for travellers who travel into Thailand under treatment carrying personal medications containing narcotic drugs / psychotropic substances. [42].
  45. National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Drug-Impaired Driving. [43].