Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Der Begriff Bioäquivalenz beschreibt die theoretische Austauschbarkeit von Arzneimitteln hinsichtlich ihres Wirkstoffs.
Bei den Amphetamin-Präparaten Elvanse und Elvanse Adult handelt es sich um bioäquivalente Produkte, dies trifft ebenso auf Medikinet Retard und Medikinet Adult zu. Bioäquivalente Medikamente entstammen manchmal denselben Herstellungorten, -Prozessen und -Chargen und sind sogar teilweise auch äußerlich nicht unterscheidbar (identische Kapselhüllen). Die Präparate werden dann lediglich in unterschiedlichen Umverpackungen (mit spezifischen Beipackzetteln) ausgeliefert und können ohne Umverpackung nicht mehr unterschieden werden.
Eine hundertprozentige Austauschbarkeit der Wirkstoffe ist nicht immer und nicht zwingend gegeben. Bei generischen Substanzen, die von verschiedenen Herstellern vertrieben werden, können sich verschiedene Parameter (etwa Geschwindigkeit und Ausmaß der Wirkung) innerhalb gewisser Toleranzbereiche unterscheiden. Für ein Generikum gilt die Vorschrift, dass die Bioverfügbarkeit in einem Bereich zwischen 80 % und 125 % (mit 90 % Konfidenzintervall) des Referenz-Präparats liegen muss, um als bioäquivalent zu gelten.[2] Beispielhaft hierfür sind etwa die Präparate Concerta und das Biosimilar Methylphenidathydrochlorid-neuraxpharm. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Elvanse und Elvanse Adult um bioäquivalente und darüber hinaus vollkommen identische Präparate, die weder äußerlich, noch in vitro unterscheidbar sind.
In der Praxis zeigt sich gelegentlich, dass Patienten nach einem Wechsel zu einem Generikum oder Biosimilar, für das Bioäquivalenz zu einem zuvor eingenommenen Präparat gilt, eine subjektiv anders empfundene Wirkung, Wirksamkeit oder Verträglichkeit rückmelden. Die oben genannten Umstände, dass Bioäquivalenz nicht gleichbedeutend mit identisch ist, können dieses Phänomen erklären.
Wenn ein Medikament bioäquivalent zum Referenz-Präparat ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass die Zubereitung identisch ist. Präparat A und Präparat B können beispielsweise bei identischen Formulierungen unterschiedliche Füll- und Hilfsstoffe aufweisen. Präparat A kann zum Beispiel Lactose enthalten und daher für Allergiker ungeeignet sein, während Präparat B lactosefrei ist.
Bioäquivalenz bei Medikamenten tritt zum Beispiel auf,
Martin Winkler kritisierte in Zusammenhang mit dem Biosimilar-Präparat Methylphenidathydrochlorid-Neuraxpharm die Angabe des Herstellers, dass das Medikament bioäquivalent mit Concerta sei. Dies führe zu der Annahme, dass es sich um ein austauschbares Generikum handele.[3]