Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Als Non-Responder werden im medizinischen Fachjargon Patienten bezeichnet, die auf bestimmte Arzneimittel oder Wirkstoffe nur unzureichend oder gar nicht ansprechen.
Etwa 30 % der mit ADHS diagnostizierten Patienten erfahren durch First-Line-Medikamente Methylphenidat keine ausreichende therapeutische Wirkung. Spricht ein Patient auf Methylphenidat nicht an, kann ein Versuch mit einem anderen Wirkstoff unternommen werden, wie beispielsweise Atomoxetin oder Dexamfetamin (siehe auch: Off-Label-Use).
Problematisch ist ein unzureichendes Ansprechen insbesondere für korrekt diagnostizierte erwachsene ADHS-Patienten, da zur Behandlung einer erstmanifestierten ADHS im Erwachsenenalter momentan lediglich die beiden Methylphenidat-Präparate Ritalin Adult und Medikinet Adult sowie Strattera abrechnungsfähig sind.
Es ist möglich, dass sich unter ADHS-diagnostizierten Non-Respondern auch eine gewisse Quote an falsch-positiv diagnoszitierten Patienten befinden. Aktuell lassen sich für den Zusammenhang zwischen medikamentösem Nichtansprechen und ADHS-Fehldiagnosen jedoch keine fundierten Aussagen treffen, da entsprechende Untersuchungen für den deutschsprachigen Raum noch nicht verfügbar sind.