Mehr Sicherheit für ADHS-Patienten
Medikamenten-Ausweis nach § 4 Abs. 3 BtMG
Dexamphetamin (Handelsname in Deutschland: Attentin) ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Amphetamine, der zur Behandlung von ADHS bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden kann. Zur Therapie der Erwachsenen-ADHS kommt Dexamphetamin mangels Zulassung lediglich als Off-Label-Verordnung in Frage. In Deutschland ist Dexamphetamin aktuell nur in Tablettenform in Dosen von 5, 10 und 20 mg erhältlich.
Im Jahr 2011 wurde mit der Einführung von Attentin in Deutschland erstmals ein Dexamphetamin-haltiges Fertigpräparat zugelassen.[1] Das Präparat wird vom deutschen Pharmavertrieb MEDICE Arzneimittel Pütter zur Verfügung gestellt.
Bei missbräuchlicher Verwendung besitzt Dexamphetmin ein Suchtrisiko.[2][3]
Dexamphetamin ist seit 2011 zur Behandlung von Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen mit ADHS zugelassen. Die Gabe von Attentin ist dann angezeigt, wenn vorangegangene Behandlungsversuche mit Atomoxetin oder Methylphenidat nicht die gewünschten oder keine Verbesserungen hervorbringen konnten.
Im Weiteren kann Dexamphetamin off label zur Behandlung therapieresistenter Depressionen rezeptiert werden.
Herzmuskelerkrankungen, Herzinfarkt, Herzklopfen, Herzrasen, Erhöhung des Blutdrucks, Pupillenerweiterung, Sehstörungen, Bauchkrämpfe, Darmentzündung aufgrund einer Durchblutungsstörung, Durchfall, Mundtrockenheit, Übelkeit, Brustschmerz, Tod durch Herz-Kreislauf-Zusammenbruch, verlangsamtes Wachstum, Körperüberwärmung, Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Blutgefäßschwellung und allergischer Schock), plötzliche Todesfälle, Körperübersäuerung, Essensverweigerung, Gewichtsabnahme, Muskelgewebezerfall (Rhabdomyolyse), Gangunsicherheit, ungezielte Bewegungen von Armen und Gesicht, Konzentrationsstörungen, Krämpfe, Benommenheit, Muskelzuckungen im Gesicht, Schmeckstörung, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Überaktivität, übertriebene Reflexe, Hirnblutung, malignes neuroleptisches Syndrom, Schlaganfall, Zittern, Tourette-Syndrom, aggressives Verhalten, Angst, Verwirrtheit, Delirium, Depression, Drogenabhängigkeit, Verstimmung, Gefühlsschwäche, Übersteigerung, Wahnvorstellungen, Beeinträchtigungen der Leistungen in Hirnleistungstests, Schlaflosigkeit, Reizbarkeit, veränderte Libido, Nervosität, Nachtangst, Zwangsverhalten, Panikzustände, Verfolgungswahn, Psychose (oder -ähnliche Reaktionen), Ruhelosigkeit, nervöses Zucken (Tics), Nierenschädigung, Impotenz, Haarausfall, Hautausschlag, Schwitzen, Nesselsucht.[4]
Verminderung des Blutdrucks, Herz-Kreislauf-Zusammenbruch, Entzündung von Blutgefäßen im Gehirn.
Bei einer Vergiftung trat vorübergehende Hyperaktivität auf, zusammen mit Körperüberwärmung, Übersäuerung und Tod durch Herz-Kreislauf-Zusammenbruch.
Dexamphetamin darf darf Kindern unter 6 Jahren sowie bei Erwachsenen nicht angewendet werden, da die Sicherheit und Wirksamkeit in dieser Altersgruppe bislang nicht nachgewiesen wurde. Eine Verschreibung an Erwachsene mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist aktuell nur über Off-Label-Verordnungen möglich.